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Schulelternrat 2025/26

 

2a

Frau Deeken

1.

Ihmels

Anja

2.

Fittje

Carina

2b

Frau Henken

1.

Kramer

Michael

2.

Hußmann

Meike

3a

Frau XXX

1.

Schönbächler

Vanessa

2.

Hörner

Margarita

3b

Frau Steenken

1.

Gerdes

Sarah

2.

Kramer

Anna

4a

Frau Haak

1.

Zimmermann

Elke

2.

Speidel

Christine

3b

Herr Tellmann

1.

Neumann

Manfred

2.

Kramer

Jana

1a

Frau Südtmann

1.

Pohlmann

Marina

2.

Wallschlag

Ksenia

1b

Frau Pollmann

1.

Schulte

Josephine

2.

Waas

Nadine

 

 

👨‍👩‍👧‍👦 Schulelternrat der Marienschule Strücklingen

Der Schulelternrat (SER) ist das zentrale Mitwirkungsgremium der Elternschaft an unserer Schule. Er setzt sich aus den gewählten Vorsitzenden der Klassenelternschaften zusammen und wird gemäß § 90 und § 94 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) gebildet.

 

 

🧭 Aufgaben und Mitwirkung

Der Schulelternrat erörtert alle Fragen, die die Schule und die Schülerschaft betreffen. Vor wichtigen Entscheidungen muss er gehört werden, z. B.:

  • bei Grundsätzen zur Leistungsbewertung,

  • bei der Einführung neuer Schulbücher,

  • bei organisatorischen Veränderungen wie Klassenteilungen.

Darüber hinaus berät und unterstützt der Schulelternrat in vielen Bereichen des Schullebens – von der Schulordnung über Stundenpläne bis zur Gestaltung des Schulhofs.

 

 

✨ Unsere Elternvertretung

  • Vorsitzende: Frau Sarah Gerdes

  • Stellvertretender Vorsitzender: Herr Manfred Neumann

(Vertreter*innen für die Gesamtkonferenz und Teilkonferenzen werden aktuell gewählt.)

 

 

📌 Wichtige Aufgaben im Überblick

Der Schulelternrat wählt:

  • den/die Vorsitzenden und Stellvertreterin (für 2 Schuljahre)

  • Elternvertreter*innen für:
    Gesamtkonferenz
    Teilkonferenzen (z. B. Fachkonferenzen)
    Lehrer-Eltern-Schüler-Ausschüsse (§ 39 NSchG)

 

 

🗣️ Aufgaben des/der Vorsitzenden

  • Einberufung und Leitung der Sitzungen

  • Umsetzung von Beschlüssen

  • Gesprächspartner*in der Schulleitung

  • Informationsweitergabe an die Elternschaft

  • Vertretung der Eltern nach innen und außen

Der/die Stellvertreter*in übernimmt diese Aufgaben bei Abwesenheit oder Ausscheiden des/der Vorsitzenden.

 

 

„Elternmitwirkung ist für uns ein wichtiger Pfeiler lebendiger Schulgemeinschaft.“

 

Bei Fragen oder Interesse an einer aktiven Mitarbeit im Schulelternrat sprechen Sie uns gern an!