Personalrat
Die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst wählen alle vier Jahre ihre Personalvertretung, den Personalrat. In den letzten Jahren hat dieses Amt Helmut Tellmann ausgeführt. Im April 2016 wurde Benjamin Gill als Nachfolger an unserer Schule gewählt.
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Personalrats sind im "Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz” (NPersVG) geregelt.
Jede Schule (mit mindestens 5 Wahlberechtigten) hat einen eigenen Personalrat, der die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter vertritt.
Allgemeine Aufgaben des Personalrats | |
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In wesentlichen Angelegenheiten hat der Personalrat ein Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrecht. Hierzu gehören u.a.: |
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Links:
Schule und Recht in Niedersachsen
(Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare)
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen
Informationen über Schulrecht, Schulpolitik und Schulverwaltung