Personalrat an der Marienschule
An jeder Schule mit mindestens fünf Wahlberechtigten wird alle vier Jahre ein Personalrat gewählt. Er vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Schulleitung und ist in wichtigen schulischen Angelegenheiten beteiligt.
An der Marienschule Strücklingen hat Helmut Tellmann dieses Amt viele Jahre engagiert ausgeführt. Seit April 2016 ist Benjamin Gill als Personalratsvorsitzender tätig.
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Personalrats sind im Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (NPersVG) geregelt.
Aufgaben des Personalrats:
Überwachung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (z. B. in Bezug auf Religion, Geschlecht, Herkunft, gewerkschaftliches Engagement)
Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben und Schutzvorschriften
Annahme von Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten
Mitbestimmung oder Mitwirkung bei wesentlichen Personalangelegenheiten
Mitbestimmung besteht z. B. bei:
Maßnahmen zur Arbeits- und Gesundheitsschutz
Fragen der Arbeitszeitregelung und Arbeitsplatzgestaltung
Einstellungen, Versetzungen, Abordnungen, Teilzeit oder Beurlaubungen
Dienstlichen Beurteilungen und Ordnungsmaßnahmen
„Der Personalrat sorgt für Transparenz, Beteiligung und Fairness im Schulalltag.“
Links:
Schule und Recht in Niedersachsen
(Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare)
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen
Informationen über Schulrecht, Schulpolitik und Schulverwaltung