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Personalrat

Die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst wählen alle vier Jahre ihre Personalvertretung, den Personalrat. In den letzten Jahren hat dieses Amt Helmut Tellmann ausgeführt. Im April 2016 wurde Benjamin Gill als Nachfolger an unserer Schule gewählt.
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Personalrats sind im "Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz” (NPersVG) geregelt.
Jede Schule (mit mindestens 5 Wahlberechtigten) hat einen eigenen Personalrat, der die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter vertritt.

 

Allgemeine Aufgaben des Personalrats
 
  • Überwachung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Religion, Geschlecht, Abstammung, gewerkschaftliche Betätigung, ...)
  • Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zugunsten der Beschäftigten
  • Entgegennahme von Beschwerden und Anregungen der Beschäftigten und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinwirken

 

In wesentlichen Angelegenheiten hat der Personalrat ein Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrecht.
Hierzu gehören u.a.:
 
  • Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen
  • Regelungen der Ordnung und des Verhaltens der Beschäftigten
  • Einstellung, Entlassung (oder Kündigung), Beförderung
  • Versetzung oder Abordnung
  • Ablehnung des Antrags auf Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung
  • Beurteilungsrichtlinien
  • Regelungen der Arbeitszeit
  • Gestaltung der Arbeitsplätze

 

 

Links:

 

Schule und Recht in Niedersachsen

(Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare)

 

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen

 

Informationen über Schulrecht, Schulpolitik und Schulverwaltung