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Personalrat an der Marienschule

An jeder Schule mit mindestens fünf Wahlberechtigten wird alle vier Jahre ein Personalrat gewählt. Er vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Schulleitung und ist in wichtigen schulischen Angelegenheiten beteiligt.

 

An der Marienschule Strücklingen hat Helmut Tellmann dieses Amt viele Jahre engagiert ausgeführt. Seit April 2016 ist Benjamin Gill als Personalratsvorsitzender tätig.

 

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Personalrats sind im Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (NPersVG) geregelt.

 

Aufgaben des Personalrats:

 

  • Überwachung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (z. B. in Bezug auf Religion, Geschlecht, Herkunft, gewerkschaftliches Engagement)

  • Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben und Schutzvorschriften

  • Annahme von Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten

  • Mitbestimmung oder Mitwirkung bei wesentlichen Personalangelegenheiten

 

 

Mitbestimmung besteht z. B. bei:

 

  • Maßnahmen zur Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Fragen der Arbeitszeitregelung und Arbeitsplatzgestaltung

  • Einstellungen, Versetzungen, Abordnungen, Teilzeit oder Beurlaubungen

  • Dienstlichen Beurteilungen und Ordnungsmaßnahmen

 

„Der Personalrat sorgt für Transparenz, Beteiligung und Fairness im Schulalltag.“

 

 

Links:

 

Schule und Recht in Niedersachsen

(Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare)

 

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen

 

Informationen über Schulrecht, Schulpolitik und Schulverwaltung