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Material- und Bücherlisten

Material- und Bücherlisten

Auch in diesem Schuljahr können an unserer Schule Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden.


Welche Lernmittel Sie im neuen Schuljahr ausleihen können, ist aus der beiliegenden Liste ersichtlich; dabei werden wie bisher schon benutzte, aber auch neue Lernmittel ausgeliehen. Auf dieser Liste sind auch die Ladenpreise und das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt angegeben. Damit können Sie in Ruhe vergleichen und dann entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie von dem Angebot Gebrauch machen wollen. Welche Lernmittel in jedem Fall von Ihnen selbst zu beschaffen sind, ist auf einer weiteren Liste zusammengestellt.

 

Wenn Sie an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, geben Sie bitte das beiliegende Formular „Anmeldung“ ausgefüllt und unterschrieben an die Schule zurück.

 

Empfängerinnen oder Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II (Grundsicherung für Arbeit Suchende), dem SGB VIII - Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder) -, dem SGB XII (Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz, nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) oder dem Wohngeldgesetz (WoGG) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 SGB II oder des § 19 Abs. 1 und 2 SGB XII vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG), sind im Schuljahr 2019/2020 von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie sich zu dem Verfahren anmelden und Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers - Stichtag 01.06. - bis zu der o. a. Zahlungsfrist nachweisen.
Falls Sie dies nicht tun, entscheiden Sie sich damit, alle Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.
Familien mit mehr als zwei schulpflichtigen Kindern können einen Antrag auf Ermäßigung des Entgelts stellen.


Mit freundlichen Grüßen


gez. M. Olling
- Rektorin -


2023

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