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Beschreibung |
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Elternbriefe |
Hier finden Sie aktuelle Elternbriefe der Marienschule Strücklingen.
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Ganztag Anmeldung |
Seit dem Schuljahr 2012/13 ist die Marienschule Strücklingen eine offene Ganztagsschule. Unser... [Mehr]
Seit dem Schuljahr 2012/13 ist die Marienschule Strücklingen eine offene Ganztagsschule. Unser Angebot bietet den Schülerinnen und Schülern eine qualifizierte Betreuung sowie abwechslungsreiche Freizeitmöglichkeiten.
Ganztagsbetreuung im Überblick
Anmeldung und Teilnahme
Flexible Teilnahme
Mittagsverpflegung mit MensaMax
Ausblick auf den Ganztag ab 2026
Ab dem Jahr 2026 wird der Ganztagsschulbetrieb für alle Grundschulen in Deutschland verpflichtend an fünf Tagen die Woche eingeführt. Ziel ist es, den Bildungsweg der Kinder zu verbessern und berufstätige Eltern zu entlasten. Wir freuen uns, Ihr Kind in unserem Ganztagsangebot willkommen zu heißen und gemeinsam einen abwechslungsreichen Schulalltag zu gestalten! Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei uns oder auf der Website von MensaMax unter www.mensamax.de.
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Material- und Bücherlisten |
Auch in diesem Schuljahr können an unserer Schule Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts... [Mehr]
Auch in diesem Schuljahr können an unserer Schule Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden.
Wenn Sie an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, geben Sie bitte das beiliegende Formular „Anmeldung“ ausgefüllt und unterschrieben an die Schule zurück.
Empfängerinnen oder Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II (Grundsicherung für Arbeit Suchende), dem SGB VIII - Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder) -, dem SGB XII (Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz, nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) oder dem Wohngeldgesetz (WoGG) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 SGB II oder des § 19 Abs. 1 und 2 SGB XII vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG), sind im Schuljahr 2019/2020 von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie sich zu dem Verfahren anmelden und Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers - Stichtag 01.06. - bis zu der o. a. Zahlungsfrist nachweisen.
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Schulanmeldung |
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x Corona Informationen |
Hier finden Sie aktuelle Elternbriefe und Informationen zum Thema Corona.
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