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Ganztagsschule Strücklingen

 

 

 

 

Damit Sie sich ein Bild vom Angebot und der Struktur der Ganztagsschule machen können, hier die wichtigsten Eckdaten:

 

  • Das Nachmittagsangebot ist offen, d.h. für jedes Kind freiwillig.

 

  • Die Anmeldung zur Teilnahme am Ganztagsangebot kann tageweise geschehen, z.B. für einen oder mehrere Tage in der Woche.

 

  • Diese Entscheidung gilt aber für ein Schulhalbjahr.

 

  • Das Mittagessen kann in der Mensa eingenommen werden, kann aber auch von zu Hause mitgebracht werden.

 

  • Die Marienschule Strücklingen setzt zur Abrechnung, sowie für Bestellun-gen bzw. Abbestellungen der Mittagsverpflegung das Online-Verfahren „MensaMax“ ein. Informationen dazu finden Sie unter www.mensamax.de. Die Teilnahme daran setzt voraus, dass Sie einer Datenübermittelung (Name, Vorname, Geb.-Datum, Klasse, angemeldete Tage Ihres Kindes) zustimmen. Die Mittagsverpflegung erfolgt auf Guthabenbasis. Daher müssen Sie bereits im Voraus für eine ausrechende Deckung Ihres MensaMax-Kontos sorgen. Falls Ihr Kind zum ersten Mal am Essen teilnimmt, erhalten Sie in einem gesonderten Brief alle weiteren Informationen.

 

  • Die Kosten für das Mittagessen sind jeweils im Voraus für den Zeitraum bis zu den Ferien zu zahlen. Das Essen kostet 3,95 €. Eltern zahlen jedoch nur 2 €. Die Differenz wird von der Gemeinde Saterland übernommen.

 

  • Familien, die im Leistungsbezug (Wohngeld, Hartz IV, Sozialhilfe) stehen, sind berechtigt, Zuschüsse zum Mittagessen aus dem Bildungs- und Teilhabe-paket zu beantragen. Der Bewilligungsbescheid muss in der Schule vor-gelegt werden. HINWEIS: Der Jobcenter bewilligt eine Bezuschussung der Mittagsverpflegung grundsätzlich nur ab Datum der Antragstellung bzw. –abgabe und wird nicht rückwirkend genehmigt. Reichen Sie daher bitte frühzeitig vor Beginn der Mittagsverpflegung den Antrag ein.

 

  • Nach dem Mittagessen und der Hausaufgabenbetreuung werden täglich wechselnde Arbeitsgemeinschaften im sportlich/musisch/kulturellen Bereich angeboten.

 

  • Es besteht für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 und 2 weiterhin die Möglichkeit, an der Betreuung, jedoch nicht am Ganztagsangebot teilzunehmen.

 

 

 

 Verbindliche Anmeldung für die offene Ganztagsschule