Schulelternrat 2026/27

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👨‍👩‍👧‍👦 Schulelternrat der Marienschule Strücklingen

Der Schulelternrat (SER) ist das zentrale Mitwirkungsgremium der Elternschaft an unserer Schule. Er setzt sich aus den gewählten Vorsitzenden der Klassenelternschaften zusammen und wird gemäß § 90 und § 94 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) gebildet.

 

 

🧭 Aufgaben und Mitwirkung

Der Schulelternrat erörtert alle Fragen, die die Schule und die Schülerschaft betreffen. Vor wichtigen Entscheidungen muss er gehört werden, z. B.:

  • bei Grundsätzen zur Leistungsbewertung,

  • bei der Einführung neuer Schulbücher,

  • bei organisatorischen Veränderungen wie Klassenteilungen.

Darüber hinaus berät und unterstützt der Schulelternrat in vielen Bereichen des Schullebens – von der Schulordnung über Stundenpläne bis zur Gestaltung des Schulhofs.

 

 

✨ Unsere Elternvertretung

  • Vorsitzende: Frau Sarah Gerdes

  • Stellvertretender Vorsitzender: Herr Manfred Neumann

(Vertreter*innen für die Gesamtkonferenz und Teilkonferenzen werden aktuell gewählt.)

 

 

📌 Wichtige Aufgaben im Überblick

Der Schulelternrat wählt:

  • den/die Vorsitzenden und Stellvertreterin (für 2 Schuljahre)

  • Elternvertreter*innen für:
    • Gesamtkonferenz
    • Teilkonferenzen (z. B. Fachkonferenzen)
    • Lehrer-Eltern-Schüler-Ausschüsse (§ 39 NSchG)

 

 

🗣️ Aufgaben des/der Vorsitzenden

  • Einberufung und Leitung der Sitzungen

  • Umsetzung von Beschlüssen

  • Gesprächspartner*in der Schulleitung

  • Informationsweitergabe an die Elternschaft

  • Vertretung der Eltern nach innen und außen

Der/die Stellvertreter*in übernimmt diese Aufgaben bei Abwesenheit oder Ausscheiden des/der Vorsitzenden.

 

 

„Elternmitwirkung ist für uns ein wichtiger Pfeiler lebendiger Schulgemeinschaft.“

 

Bei Fragen oder Interesse an einer aktiven Mitarbeit im Schulelternrat sprechen Sie uns gern an!