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Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsbedingungen

16.01.2024

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,


durch die besonderen Wetterverhältnisse im Winter muss hin und wieder mit extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen gerechnet werden. Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.


Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, trifft der Landkreis Cloppenburg in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Manchmal fällt allerdings die Entscheidung auch schon am Vorabend. Genaue Informationen werden auf der Internetseite des Landkreises oder über BIWAPP bekannt gegeben.


Weitere Informationsmöglichkeiten:

 

Steht ein Unterrichtsausfall an, dann können Ihre Kinder zu Hause bleiben. Falls aber Kinder zur Schule kommen, ist immer eine Betreuung und Aufsicht in der Schule bis zum Unterrichtsende gewährleistet. Vorzeitig entlassen werden Kinder nur nach vorheriger Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
 

Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.


Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung. 


Mit freundlichen Grüßen
M.Olling
Schulleiterin

 

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