Schulelternrat 2026/27
👨👩👧👦 Schulelternrat der Marienschule Strücklingen
Der Schulelternrat (SER) ist das zentrale Mitwirkungsgremium der Elternschaft an unserer Schule. Er setzt sich aus den gewählten Vorsitzenden der Klassenelternschaften zusammen und wird gemäß § 90 und § 94 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) gebildet.
🧭 Aufgaben und Mitwirkung
Der Schulelternrat erörtert alle Fragen, die die Schule und die Schülerschaft betreffen. Vor wichtigen Entscheidungen muss er gehört werden, z. B.:
bei Grundsätzen zur Leistungsbewertung,
bei der Einführung neuer Schulbücher,
bei organisatorischen Veränderungen wie Klassenteilungen.
Darüber hinaus berät und unterstützt der Schulelternrat in vielen Bereichen des Schullebens – von der Schulordnung über Stundenpläne bis zur Gestaltung des Schulhofs.
✨ Unsere Elternvertretung
Vorsitzende: Frau Sarah Gerdes
Stellvertretender Vorsitzender: Herr Manfred Neumann
(Vertreter*innen für die Gesamtkonferenz und Teilkonferenzen werden aktuell gewählt.)
📌 Wichtige Aufgaben im Überblick
Der Schulelternrat wählt:
den/die Vorsitzenden und Stellvertreterin (für 2 Schuljahre)
Elternvertreter*innen für:
• Gesamtkonferenz
• Teilkonferenzen (z. B. Fachkonferenzen)
• Lehrer-Eltern-Schüler-Ausschüsse (§ 39 NSchG)
🗣️ Aufgaben des/der Vorsitzenden
Einberufung und Leitung der Sitzungen
Umsetzung von Beschlüssen
Gesprächspartner*in der Schulleitung
Informationsweitergabe an die Elternschaft
Vertretung der Eltern nach innen und außen
Der/die Stellvertreter*in übernimmt diese Aufgaben bei Abwesenheit oder Ausscheiden des/der Vorsitzenden.
„Elternmitwirkung ist für uns ein wichtiger Pfeiler lebendiger Schulgemeinschaft.“
Bei Fragen oder Interesse an einer aktiven Mitarbeit im Schulelternrat sprechen Sie uns gern an!