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Verhalten beim Auftreten von Symptomen in der Schule

27.08.2021

In der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.
Dem Schaubild können Sie das richtige Vorgehen entnehmen.

 

Für den Nachweis einer akuten SARS-CoV-2-Infektion stehen in Deutschland aktuell zwei unter-schiedliche Testverfahren zur Verfügung:


PCR-Labor-Tests nehmen einige Stunden oder Tage in Anspruch und zeichnen sich durch eine hohe Zuverlässigkeit aus. Sie werden von medizinischem Personal durchgeführt und in Laboren ausgewertet.

 

Antigentest liefern ein Ergebnis in kurzer Zeit, sind aber weniger zuverlässig. Sie können als Schnell-test durch Fachpersonal durchgeführt werden. Selbsttests sind Antigentests, die für die Probennahme, Testung und Bewertung durch medizinische Laien in der Selbstanwendung zugelassen sind.


Fällt ein Antigen-Test positiv aus, muss dieser durch einen PCR-Labor-Test abgeklärt werden.

 


Ausschluss vom Schulbesuch oder von einer Tätigkeit in der Schule und Wiederzulassung
In folgenden Fällen darf die Schule oder das Schulgelände nicht betreten werden und eine Teilnahme an Schulveranstaltungen nicht erfolgen:

  • Wenn eine Person auf SARS-CoV-2 positiv getestet wurde.
  • Wenn eine Person engen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19 Fall hatte und dieser noch nicht abgeklärt ist.
  • Wenn eine Person unter häuslicher Quarantäne/Isolierung steht.
  • Wenn bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland eine Pflicht zur häuslichen Qua-rantäne besteht.

Über Quarantäne-Maßnahmen oder die Wiederzulassung zur Schule nach einer COVID-19-Erkran-kung entscheidet das örtlich zuständige Gesundheitsamt.


Bei im Einzelfall auftretenden Unklarheiten, ob eine SARS-CoV-2 Infektion als abgeschlossen zu betrachten ist, ist das Gesundheitsamt kurzfristig zu kontaktieren. Die infektionshygienische Bewertung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt.

 


Verhalten beim Auftreten von Symptomen in der Schule
Bei Auftreten von Fieber und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 nicht sicher ausschließen lassen, wird die betroffene Person in der Unterrichts-/Betreuungszeit direkt nach Hause geschickt oder deren Abholung in die Wege geleitet. In der Wartezeit wird die Per-son separiert und umsichtig betreut. Gleichzeitig sollen auch Kinder oder Personen aus demselben Haushalt zur Abklärung isoliert bzw. nach Hause geschickt werden.


Die Betroffenen sollten ihre Mund-Nasen-Bedeckung während dieser Zeit und auch auf dem Heimweg tragen. Soweit eine Abholung oder ein Heimweg zu Fuß oder mit dem Rad nicht möglich sind, kann der Heimweg unter Beachtung der Hygieneregeln (Maske, Abstand soweit wie möglich zu anderen Personen) im absoluten Ausnahmefall auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln angetreten werden. Es sollten Zeiten mit geringerem Fahrgastaufkommen genutzt werden.


Die Schülerinnen und Schüler oder die Erziehungsberechtigten sind auf die Notwendigkeit einer um-gehenden ärztlichen Abklärung durch einen PCR-Labor-Test hinzuweisen.


Folgender Hinweis sollte an die Erziehungsberechtigten gerichtet werden:
Bitte wenden Sie sich zunächst telefonisch an die Hausarztpraxis oder eine Kinder- und Jugendarzt-praxis und besprechen Sie das weitere Vorgehen, um andere Personen vor einer Ansteckung zu schützen. Die Arztpraxis informiert dann über das weitere Vorgehen. Außerhalb der Praxisöffnungs-zeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 zu erreichen. Nur in medizinischen Notfällen sollte die 112 kontaktiert werden.

 

Bild zur Meldung: Verhalten beim Auftreten von Symptomen in der Schule