Verpflichtende Corona-Selbsttests für Schülerinnen

07.04.2021

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,


nach den Osterferien sind Testungen vor Unterrichtsbeginn für alle Personen im Schulbetrieb verpflichtend. Dieses Verfahren (Testpflicht) ist in der niedersächsischen Landesverordnung festgelegt. Deshalb müssen alle Beschäftigten sowie alle Schülerinnen und Schüler, die im Präsenzunterricht beschult werden oder an der Notbetreuung teilnehmen, die Selbsttests in der Regel zweimal pro Woche vor Unterrichtsbeginn zu Hause durchführen.


Die für die Testung benötigten Test-Kits erhalten die Schülerinnen und Schüler in der Schule und nehmen sie für den Einsatz in der nächsten Präsenzphase mit nach Hause. Die Test-Kits dürfen nur zu diesem Zweck an den von der Schule vorgegebenen Tagen verwendet werden.


An unserer Schule sind die Testtage montags und mittwochs, auch für die Beschäftigten. In der Woche, in der Ihr Kind aber dienstags und donnerstags zum Unterricht kommt, muss es an diesen Tagen vor Unterrichtsbeginn zu Hause getestet werden.
Geben Sie bitte Ihrem Kind an diesen Testtagen sowohl das benutzte Test-Kit als auch die schriftliche Bestätigung der Durchführung und das negative Test Ergebnis zur Abgabe bei der Lehrkraft mit in die Schule. Der Zutritt in das Schulgebäude ist nur mit negativem Test Ergebnis möglich. Ohne ein negatives Testergebnis können Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht und nicht an der Notbetreuung teilnehmen. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler sich am dafür vorgesehenen Tag nicht vor Unterrichtsbeginn zu Hause getestet haben oder die Bestätigung durch die Erziehungsberechtigten fehlen, so kann das Kind weder am Unterricht noch an der Notbetreuung teilnehmen und muss (ggf.) abgeholt werden. Eine weitergehende Betreuung ist seitens der Schule nicht möglich. Das Kind erhält dann Materialien für die Arbeit zu Hause. Eine eigenständige Testung der Kinder in der Schule kann aus personellen, räumlichen und organisatorischen Gründen nicht durchgeführt werden.


Bei einem positiven Testergebnis darf die Schule nicht besucht werden. Die Schule muss umgehend benachrichtigt werden, von dort wird dann auch das zuständige Gesundheitsamt informiert. Zur Überprüfung des Ergebnisses muss Kontakt zu einem Arzt oder einem Testzentrum aufgenommen werden. Bis zur endgültigen Klärung durch einen PCR-Test darf die Wohnung nicht verlassen (Ausnahme: Besuch des Arztes bzw. Testzentrums) und auch kein Besuch von Personen aus anderen Haushalten empfangen werden.


Damit wir nun in der ersten Woche nach Ostern getestet starten können, ist es notwendig, dass Sie für Ihr Kind am Montag, dem 12.04.2021 drei Test-Kits in der Schule abholen.

 

Wir haben folgendes Zeitfenster für die Abholung vorgesehen, und zwar von

 

Klasse 4: 15:00 - 17:00 Uhr

Klasse 3: 10.30 - 12.30 Uhr

Klasse 2: 10:30 - 12:30 Uhr

Klasse 1: 11:30 - 13:30 Uhr

 

 

Kommen Sie bitte zu der Eingangstür, die für Ihr Kind morgens vorgesehen ist. Dort werden Ihnen die Test-Kits ausgehändigt. Die 4a kommt bitte zum Eingang der 4b.

 

Sie bekommen drei Test-Kits, davon können Sie einen zum Üben vorab benutzen.


Der Unterricht nach den Osterferien beginnt am Dienstag, dem 13.04.2021 mit der Gruppe B. Die Kinder aus der A-Gruppe erhalten für Dienstag ihre Aufgaben für das Lernen zu Hause mit den Test-Kits ausgehändigt oder in den höheren Klassen über die gewohnten Wege wie schul.cloud oder IServ.


Somit erhalten Sie am Montag von uns

 

  • 3 Test-Kits

 

 

 

  • Die Kenntnisnahme dieses Blattes muss von Ihnen schriftlich bestätigt werden. Deshalb wäre es gut, wenn Sie sich einen Kugelschreiber mitbringen und dieses Blatt gleich bei der Abholung unterschreiben oder Sie bringen es ausgedruckt mit.

 

 

  • Lernaufgaben/ Material für Gruppe A für das Lernen zu Hause am Dienstag. 

 

 

Diese Phase im Umgang mit der Pandemie ist für uns alle neu und wir müssen lernen, damit umzugehen. Die Testungen sind ein wichtiger Baustein zur Eindämmung der Pandemie und machen den Schulbetrieb für alle sicherer.


Sollten Sie sich gegen dieses Verfahren aussprechen, so steht es Ihnen frei, Ihr Kind vom Präsenzunterricht abzumelden.


Mit freundlichen Grüßen
M. Olling
-Schulleiterin-