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Szenario A ab 07.06.2021

01.06.2021

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

 


am Montag, dem 07.06.2021 starten wir wieder mit dem gemeinsamen täglichen Schulbetrieb für alle Kinder.

 

Szenario A beschreibt einen eingeschränkten Regelbetrieb und bedeutet, dass alle Kinder täglich die Schule besuchen. Auch die Betreuung in der 5. Stunde für die Jahrgänge 1 und 2 und der Ganztag starten dann wieder. Glücklicherweise liegen uns die Anmeldungen für die Betreuung und für den Ganztag von Ihnen für dieses 2.Schulhalbjahr vor und wir können nun kurzfristig darauf zurückgreifen.

 


Dazu möchte ich Ihnen noch einige Informationen geben.

 

 

Unterrichtszeiten
Der Unterricht endet zu folgenden Zeiten:


4. Stunde 11:45 Uhr
5. Stunde 12.35 Uhr
Ganztag 15:15 Uhr


Der reguläre Unterricht für Klasse 1 und 2 endet nach der 4. Stunde. Daran schließt sich für Klasse 1 und 2 in der 5. Stunde die freiwillige Betreuungszeit an. Für die Betreuung sind fast alle Kinder angemeldet.


Für Klasse 3 und 4 endet der Unterricht nach der 5. Stunde. Nach der 5. Stunde fängt der Ganztag an.

 


Testungen – Montag und Mittwoch
Testungen müssen immer montags und mittwochs durchgeführt werden. Bitte denken Sie daran!!! Und denken Sie auch daran, dass Ihr Kind das Test-Kit nicht zu Hause vergisst. Nachtestungen in der Schule sind aus personellen Gründen nicht mehr machbar, wenn alle Kinder ab nächster Woche morgens kommen. Wir müssen Sie dann anrufen, damit Sie das vergessene Test-Kit bringen oder ggf. Ihr Kind wieder abholen, um die Testung nachzuholen.

 

Testpflicht
Die Testungen 2x pro Woche sowohl bei den Kindern als auch bei den Beschäftigten werden fortgesetzt. Ausnahmen gelten für Genesene als auch für vollständig Geimpfte (nachgewiesen durch ärztliche Bescheinigung bzw. Impfausweis) – gemäß Bundesinfektionsschutzgesetz.


Aufgrund der Testpflicht wird aus rechtlichen Gründen auch die Möglichkeit der Befreiung von der Präsenzpflicht aufrechterhalten.
Zutrittsbeschränkungen


Eltern und andere Besucher dürfen die Schule nur nach vorheriger Anmeldung und aus wichtigen Gründen betreten. In einem solchen Fall müssen die Kontaktdaten der jeweiligen Besucher dokumentiert werden und es gelten die bekannten Hygienemaßnahmen (Vorlegen eines negativen Testergebnisses, Mund-Nase-Bedeckung, Mindestabstand).
Lehrkräfte sollen wichtige und notwendige Informationen mit Eltern, z.B. zum Leistungsstand möglichst telefonisch oder digital austauschen.

 


Das Kohortenprinzip
Das Abstandsgebot unter den Schülern und Schülerinnen wird zugunsten eines Kohortenprinzips aufgehoben. Unter Kohorten werden festgelegte Gruppen verstanden, die in ihrer Personenzusammensetzung möglichst unverändert bleiben. Dadurch lassen sich im Infektionsfall die Kontakte und Infektionswege wirksam nachverfolgen. Kohorten sollten möglichst klein gehalten werden. Grundsätzlich umfasst eine Kohorte maximal einen Schuljahrgang. Davon abgewichen werden kann u.a. bei der Umsetzung von Ganztags- und Betreuungsangeboten. Innerhalb einer Kohorte muss kein Abstand untereinander eingehalten werden. Beschäftigte sind allerdings angehalten, das Abstandsgebot zu ihren Schülerinnen und Schülern einzuhalten, wo immer dies möglich ist.

 

Da den einzelnen Jahrgängen ja bereits eigene Eingänge zugewiesen wurden, ist ein zeitlich versetzter Unterrichtsbeginn in unserer bisherigen Planung nicht vorgesehen. Der Unterricht startet somit für alle wie gewohnt um 7.45 Uhr. Die Pausen erfolgen allerdings zeitversetzt für die Jahrgänge 1 und 2 und für die Jahrgänge 3 und 4. Daraus ergibt es sich, dass nach der 4. Stunde Unterrichtsschluss erst um 11:45 Uhr sein kann. Das betrifft die Kinder aus Klasse 1 und 2, die nicht an der Betreuung teilnehmen. Die 5. Stunde endet regulär für alle anderen Kinder um 12.35 Uhr und der Ganztag um 15.15 Uhr.

 

Eine weitere Folge des Kohortenprinzips ist, dass eine freie AG-Wahl im Ganztag nicht möglich ist. Stattdessen werden Gruppen gebildet, in denen Schüler aus maximal zwei Jahrgängen gemeinsam betreut werden, und die im Laufe der Woche möglichst wenig variieren.

 


Infektionsschutzmaßnahmen
Im Unterricht müssen unsere Schüler und Schülerinnen weder Abstand voneinander halten, noch eine Mund-Nase-Bedeckung tragen (s.o.: Kohortenprinzip). Generell gelten im Schulalltag aber die inzwischen bekannten Hygiene- und Abstandsbestimmungen:

 

  • Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen aus anderen Kohorten als auch zur Lehrkraft und anderen beschäftigten der Schule
  • Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden
  • Kontakteinschränkungen
  • Berührungen vermeiden
  • Kontakt mit häufig genutzten Flächen minimieren
  • Husten- und Niesetikette
  • Nicht in das Gesicht fassen
  • Persönliche Gegenstände nicht teilen


Mund-Nasen-Bedeckung
Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen muss von allen immer eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Dies gilt grundsätzlich, wenn ein Mindestabstand von 1,50 m zu Kindern einer anderen Kohorte nicht gewährleistet werden kann, also ggf. auch auf dem Schulhof. Wichtig: Bei der Nutzung von Spielplatzgeräten dürfen aus Sicherheitsgründen keine Schals, Halstücher oder stabile Baumwollmasken mit Schnürung am Hinterkopf getragen werden.


Dies ist eine gekürzte und vereinfachte Zusammenfassung der Regelungen, wie sie in der aktuellen Version der Handreichung „Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule Version 6.0 Stand: 01.06.2021“ nachzulesen sind. Wenn Sie sich eingehender über die genauen Bestimmungen dieses Plans informieren möchten, finden Sie auf der Homepage unserer Schule auch einen Link zum vollständigen Dokument (www.marienschule-struecklingen.de).

 


Mit freundlichen Grüßen


Monika Olling
Schulleiterin

 

Bild zur Meldung: Szenario A ab 07.06.2021